Unzulässige Verwendung

Note: Im Folgenden wird beschrieben, welche Arten der Verwendung des Geräts unzulässig sind. Dabei handelt es sich nicht um eine vollständige Liste, sondern um eine Aufstellung von vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen. Nur die in den Kapiteln Bestimmungsgemäße Verwendung, Art der Nutzung und Einsatzbereich angeführte Verwendung ist zulässig. Für jegliche aus einer unzulässigen Nutzung resultierende Schäden sowie daraus resultierende Folgeschäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der Betreiber.

  • Auf dem PV-Modul dürfen keine Gegenstände abgelegt oder gestapelt werden. Eine ungleichmäßige Krafteinwirkung kann zu Beschädigungen der Glasabdeckung führen.
  • Das Gerät darf grundsätzlich nicht mit dem PV-Modul nach unten abgelegt werden. Während der Installation der Sensorkabel ist ein kurzzeitiges Ablegen mit dem PV-Modul nach unten jedoch zulässig. In diesem Fall ist sicherzustellen, dass die Auflagefläche eben sowie frei von kleinen oder spitzen Gegenständen (z. B. Steinen) ist, um Beschädigungen des PV-Moduls zu vermeiden.
  • Das Gerät darf nicht an der Antenne angehoben oder getragen werden. Die Antenne ist nicht für mechanische Belastungen ausgelegt.
  • Das Gerät darf nicht an den Kabelverschraubungen angehoben oder getragen werden. Die Kabelverschraubungen sind nicht für mechanische Belastungen ausgelegt.
  • Das Gerät darf nicht an Orten montiert werden, die dauerhaft überflutet sind.
  • Das Gerät ist nicht für den Einsatz in geschlossenen Kanälen zugelassen.
  • Das Gerät darf nicht an den Sensorkabeln hängend montiert werden.
  • Das Gerät darf nicht mit geöffneten Klemmraumdeckeln betrieben werden.
  • Durch jede der Kabelverschraubungen darf nur ein einziges Kabel geführt werden.
  • Die Kabelverschraubungen dürfen im Feld nicht ohne durchgefädeltes Kabel verwendet werden. Wird eine Kabelverschraubung nicht genutzt, muss sie mittels Blindstopfen geschützt werden.
  • Litzenkabel dürfen nicht ohne aufgepresste Aderendhülsen an die Anschlussklemmen des Geräts angeschlossen werden.
  • In eine Anschlussklemme darf grundsätzlich nur ein einzelnes Kabel eingeführt werden. Zwei Litzenkabel dürfen jedoch mit einer Twin-Aderendhülse zusammengefasst und gemeinsam an die Anschlussklemme angeschlossen werden.
  • Auf die Sensorkabel darf keine Zugkraft ausgeübt werden. Es sind Abspannklemmen zu verwenden, um die Kabel in geeigneter Weise zu befestigen.