Unzulässige Verwendung

Note: Im Folgenden wird beschrieben, welche Arten der Verwendung des Geräts unzulässig sind. Dabei handelt es sich nicht um eine vollständige Liste, sondern um eine Aufstellung von vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen. Nur die in den Kapiteln Bestimmungsgemäße Verwendung, Art der Nutzung und Einsatzbereich angeführte Verwendung ist zulässig. Für jegliche aus einer unzulässigen Nutzung resultierende Schäden sowie daraus resultierende Folgeschäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der Betreiber.

  • Das Gerät darf nicht direkter Sonneneinstrahlung oder direkten Witterungseinflüssen (Regen, Schnee, ...) ausgesetzt werden.
  • Das Gerät darf nicht ohne geeignetem Gehäuse im Freien verwendet werden.
  • Das Gerät darf nicht an den Anschlusskabeln hängend montiert werden.
  • Das Gerät darf nicht ohne Antenne betrieben werden.
  • Bei der Verwendung von Antennen mit Anschlusskabel darf weder das Gerät noch die Antenne am Antennenkabel hängend montiert werden.
  • Litzenkabel dürfen nicht ohne aufgepresste Aderendhülsen an die Anschlussklemmen des Geräts angeschlossen werden.
  • In eine Anschlussklemme darf grundsätzlich nur ein einzelnes Kabel eingeführt werden. Zwei Litzenkabel dürfen jedoch mit einer Twin-Aderendhülsen zusammengefasst und gemeinsam an die Anschlussklemme angeschlossen werden.
  • Auf die Anschlusskabel darf keine Zugkraft ausgeübt werden.
  • Die Länge des CAN-Bus, der die Komponenten des Geräts (Datenlogger und Erweiterungen) miteinander verbindet, darf 20 m nicht überschreiten.
  • Nicht an alle Relais der Komponenten des Geräts (Datenlogger und Erweiterungen) dürfen 230 V angelegt. Nur die  Relaiskontakte der Erweiterungen sind für diese Spannung ausgelegt. An die Relais des Datenloggers dürfen keinesfalls 230 V angelegt werden.