Unzulässige Verwendung

Note: Im Folgenden wird beschrieben, welche Arten der Verwendung des Geräts unzulässig sind. Dabei handelt es sich nicht um eine vollständige Liste, sondern um eine Aufstellung von vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen. Nur die in den Kapiteln Bestimmungsgemäße Verwendung, Art der Nutzung und Einsatzbereich angeführte Verwendung ist zulässig. Für jegliche aus einer unzulässigen Nutzung resultierende Schäden sowie daraus resultierende Folgeschäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der Betreiber.

  • Das Gerät darf nicht direkter Sonneneinstrahlung oder direkten Witterungseinflüssen (Regen, Schnee, ...) ausgesetzt werden.
  • Das Gerät darf nicht an Orten montiert werden, die dauerhaft überflutet sind.
  • Das Gerät ist nicht für den Einsatz in geschlossenen Kanälen zugelassen.
  • Das Gerät darf nicht an den Anschlusskabeln hängend montiert werden.
  • Das Gerät darf nicht mit geöffnetem Deckel betrieben werden.
  • Das Gerät darf nicht ohne Antenne betrieben werden.
  • Bei der Verwendung von Antennen mit Anschlusskabel darf weder das Gerät noch die Antenne am Antennenkabel hängend montiert werden.
  • Durch jede der Kabelverschraubungen darf nur ein einziges Kabel geführt werden.
  • Die Kabelverschraubungen dürfen im Feld nicht ohne durchgeführtes Kabel verwendet werden. Nicht verwendete Kabelverschraubungen sind mit Blindstopfen zu verschließen.
  • Litzenkabel dürfen nicht ohne aufgepresste Aderendhülsen an die Anschlussklemmen des Geräts angeschlossen werden.
  • In eine Anschlussklemme darf grundsätzlich nur ein einzelnes Kabel eingeführt werden. Zwei Litzenkabel dürfen jedoch mit einer Twin-Aderendhülsen zusammengefasst und gemeinsam an die Anschlussklemme angeschlossen werden.
  • Auf die Anschlusskabel (Sensoren und Versorgung) darf keine Zugkraft ausgeübt werden. Es sind Abspannklemmen zu verwenden, um die Kabel in geeigneter Weise zu befestigen.