Unzulässige Verwendung
Note: Im Folgenden wird beschrieben, welche Arten der Verwendung des Geräts
unzulässig sind. Dabei handelt es sich nicht um eine vollständige Liste, sondern um eine
Aufstellung von vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen. Nur die in den Kapiteln
Bestimmungsgemäße Verwendung, Art der Nutzung und Einsatzbereich angeführte
Verwendung ist zulässig. Für jegliche aus einer unzulässigen Nutzung resultierende Schäden
sowie daraus resultierende Folgeschäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein
der Betreiber.
- Das Gerät darf nicht direkter Sonneneinstrahlung oder direkten Witterungseinflüssen (Regen, Schnee, ...) ausgesetzt werden.
- Das Gerät darf nicht ohne geeignetem Gehäuse im Freien verwendet werden.
- Das Gerät darf nicht an den Anschlusskabeln hängend montiert werden.
- Das Gerät darf nicht ohne Antenne betrieben werden.
- Bei der Verwendung von Antennen mit Anschlusskabel darf weder das Gerät noch die Antenne am Antennenkabel hängend montiert werden.
- Litzenkabel dürfen nicht ohne aufgepresste Aderendhülsen an die Anschlussklemmen des Geräts angeschlossen werden.
- In eine Anschlussklemme darf grundsätzlich nur ein einzelnes Kabel eingeführt werden. Zwei Litzenkabel dürfen jedoch mit einer Twin-Aderendhülsen zusammengefasst und gemeinsam an die Anschlussklemme angeschlossen werden.
- Auf die Anschlusskabel darf keine Zugkraft ausgeübt werden.
- An die Relais des Geräts dürfen keinesfalls 230 V angelegt werden. Die Relaiskontakte sind für diese Spannung nicht ausgelegt.