Sicherheits-/Vorsichtsmaßnahmen beim Einstieg in enge Räume und Behälter
Der Arbeitnehmer hat sich im Vorfeld bei seinem Arbeitgeber über die geltenden Sicherheitsvorschriften zu informieren. Diese Sicherheitsvorschriften müssen unbedingt beachtet werden, bevor enge Räume betreten werden.
Enge Räume und Behälter sind Bereiche, die weitgehend von der Umgebung abgeschottet sind und bei denen der Austausch mit der Umgebungsluft nur schlecht oder kaum möglich ist. Beispiele hierfür sind Schächte, Abwasserkanäle, Regenüberlaufbecken, Tanks, Silos usw. Ein enger Raum ist weiters ein Bereich, der die folgenden Bedingungen erfüllt oder potenziell erfüllen kann:
- Eine Atmosphäre mit weniger als 19,5 % oder mehr als 23,5 % Sauerstoff und/oder eine entsprechende Menge Schwefelwasserstoff (d. h. H2S). Als Richtwert gilt, dass Konzentrationen von mehr als 10 ppm Schwefelwasserstoff (H2S) im Allgemeinen als gefährlich angesehen werden und Schutzmaßnahmen erfordern. Beachten Sie die nationalen Grenzwerte berufsbedingter Exposition (TWA und STEL), die im Land der Verwendung gelten.
- Eine Atmosphäre, die aufgrund von Gasen, Dämpfen, Nebel, Staub oder Fasern entflammbar oder explosiv sein kann.
- Giftige Stoffe, die bei Kontakt oder Einatmen zu Verletzungen, Arbeitsunfähigkeit oder sogar zum Tod führen können.
Enge Räume sind nicht für den dauerhaften Aufenthalt von Personen vorgesehen. Der Zugang ist bestimmten Personen vorbehalten, und die mit ihnen verbundenen Gefährdungen sind bekannt. Zu ihnen zählen:
- Sauerstoffmangel
- Brand- und Explosionsgefahr
- Gesundheitsgefährdende und /oder biologische Stoffe
- unerwartetes Einströmen von Arbeitsstoffen