Unzulässige Verwendung

Note: Im Folgenden wird beschrieben, welche Arten der Verwendung des Geräts unzulässig sind. Dabei handelt es sich nicht um eine vollständige Liste, sondern um eine Aufstellung von vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen. Nur die in den Kapiteln Bestimmungsgemäße Verwendung, Art der Nutzung und Einsatzbereich angeführte Verwendung ist zulässig. Für jegliche aus einer unzulässigen Nutzung resultierende Schäden sowie daraus resultierende Folgeschäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt allein der Betreiber.

  • Das Gerät darf nicht direkter Sonneneinstrahlung oder direkten Witterungseinflüssen (Regen, Schnee, ...) ausgesetzt werden.
  • Das Gerät darf nicht an Orten montiert werden, die dauerhaft überflutet sind.
  • Das Gerät darf nicht kopfüber montiert werden oder zur Seite ausgerichtet sein. Der Prozessanschluss muss stets nach oben ausgerichtet sein.
  • Das Gerät darf nicht in unmittelbarer Umgebung von Wänden montiert werden. Ein Abstand von mindestens 20 cm zu Wänden oder anderen großflächigen Objekten ist einzuhalten.
  • Das Gerät darf ausschließlich über den Sechskant am Prozessanschluss festgezogen werden. Hierzu ist ein geeigneter Gabelschlüssel zu verwenden. Ein Festziehen durch Umgreifen des Gehäuses ist nicht zulässig.
  • Das Gerät darf nicht in Wasserversorgungsnetzen eingesetzt werden, die ein Trinkwasserzertifizierung des Sensors zwingend erfordern.